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DIABOLO Wochenzeitung:
Ein Jahr Sicherheit  - Sozialausschuss stimmt Übergangslösung für Schulbegleitung zu12.06.2019



Text und Foto  |  Christoph Kienemann

Kinder, die ihrer geistigen, körperlich-motorischen oder der emotionalen und sozialen Entwicklung besondere Unterstützung benötigen, können in der Schule eine Schulbegleitung bekommen. Oldenburg setzt dabei auf ein pauschaliertes Modell. Letzteres sieht vor, dass die Eltern keine individuellen Anträge für Kinder mit Unterstützungsbedarf stellen, sondern die Bedarfe aller Kinder ermittelt werden und dann auf die jeweiligen Schulen verteilt werden. Auf diese Weise sollen die Schulbegleiter allen Kindern zugutekommen und nicht an Einzelfälle gebunden sein. Der große Vorteil des Systems liegt dabei in seiner Einfachheit. Eltern müssen keine komplexen Anträge stellen, die Träger der Schulbegleitung arbeiten unter verlässlichen Bedingungen und die Stadt kann finanziell langfristig planen. Das Oldenburger Modell wurde nach einem erfolgreichen Pilotprojekt an der Helene-Lange-Schule im Jahr 2016 auf alle Grundschulen übertragen und erhielt dabei bundesweit viel Zuspruch, z.B. von der Aktion Mensch.
Warum steht das Modell jetzt wieder in der Diskussion? Da es immer mehr Kinder mit Unterstützungsbedarf gibt, sind die Kosten des Modells gestiegen. Bei dem jetzigen Modell der pauschalierten Schulbegleitung werden rund 2,9 Millionen Euro als freiwillige Leistungen durch die Stadt Oldenburg gezahlt. Aufgrund der Haushaltssituation gelte es, dies zu hinterfragen, merkte Sozialdezernentin Dagmar Sachse an. Bisher zahlt die Stadt eine Pauschale in Höhe von 2.500 Euro für Kinder mit sozial- und jugendhilferechtlich festgestellten Bedarfen, unabhängig von Schulform und Stundentafel der Schule. Würde dieses Modell beibehalten, würden sich nach Rechnung der Verwaltung die Gesamtkosten für die Stadt von 4,7 Millionen Euro in diesem Jahr, auf 10,8 Millionen Euro im Jahr 2022 erhöhen. Diesen Kostenanstieg will die Verwaltung begrenzen, indem sie den Pauschalbetrag senkt. Letzteres soll durch eine Abstimmung der Pauschalen auf die Schulformen, die Wochenstundentafeln der Schulen und die sozialräumliche Situation der Grundschulen erfolgen. In der Vorlage wurde daher vorgesehen, die pauschalierte Schulbegleitung zu erhalten, die gezahlten Pauschalen aber von 2.500 Euro auf 2.000 Euro zu senken. Durch eine Senkung der Pauschale würden die Kosten im Jahr 2022 auf 7,9 Millionen Euro begrenzt werden.
Dieses Modell fand eine grundsätzliche Zustimmung im Ausschuss. VertreterInnen der freien Träger, der AG Inklusion und der Schulen sahen es grundsätzlich positiv und in die richtige Richtung weisend. Allerdings verwies die Vertreterin der freien Träger, Eltje Jahnke, dass die Summe von 2.000 Euro nicht ausreiche, damit die Träger finanziell auskömmlich arbeiten können. Auch die Politik will derweil nicht am System der pauschalierten Schulbegleitung rütteln. Eine langfristige Entscheidung unter Zeitdruck wollte man aber auch nicht treffen. Als Kompromiss einigte man sich auf eine Übergangslösung für ein Jahr. Dem Verwaltungsvorschlag wurde grundsätzlich zugestimmt, die Pauschale aber auf 2.250 Euro erhöht. In einem Jahr soll dann eine langfristig tragfähige Lösung gefunden werden. Der Rat wird das Thema in seiner Sitzung am 24. Juni behandeln.

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