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Aufklärung geht weiter: Staatsanwaltschaft Oldenburg sieht Straftaten gegen Tierschutzgesetz13.11.2019

TEXT |  Christoph Kienemann

Wie die Oldenburger Staatsanwaltschaft auf Anfrage von DIABOLO mitteilte, stehen die Ermittlungen im Fall des Schlachthofes in Tweelbäke kurz vor dem Abschluss. Ein durch die Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sieht neben Ordnungswidrigkeiten auch Straftaten in elf Fällen. Hierbei handelt es sich um Verstöße nach § 17 Nr. 2a und Nr. 2b Tierschutzgesetz (TierSchG), teilte Sprecher Thorsten Sein mit. Es sei beabsichtigt, die Ermittlungen bis Ende dieses Jahres abzuschließen. „Derzeit ist die Polizei damit betraut, weitere Personen, denen konkrete Taten vorgeworfen werden können, zu ermitteln und diesen rechtliches Gehör zu gewähren; es handelt sich dabei um Mitarbeiter des Schlachthofs“, so Stein.
Für die begangenen Straftaten sieht der Gesetzgeber Geld- sowie Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Bei den Beschuldigten soll es sich auch u den ehemaligen Geschäftsführer des Betriebs handeln. „Wir fordern harte Strafen gegen die Verantwortlichen, wer Tiere auf diese brutale Art und Weise misshandelt und quält, darf nicht unbestraft davon kommen", so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. „Immer wieder werden Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie bei Tiertransporten und Schlachthäusern dokumentiert und in die Öffentlichkeit gebracht, es ist offenbar gängige Praxis Tiere zu quälen, daher empfehlen wir den Verbraucher*innen die pflanzliche Lebensweise, nur so kann man den Tieren effektiv und nachhaltig helfen" so Peifer. Die Mitarbeiter*innen des Tierschutzbüros erstellten über mehrere Wochen hinweg verdeckte Aufnahmen von den Prozessen im Schlachthof. Auf diese Weise konnten sie aufdecken, dass Rinder nicht fachgerecht betäubt wurden und bei Bewusstsein gestochen und getötet wurden. Auf den Aufnahmen wurde zudem dokumentiert, dass die anwesenden Veterinäre nicht einschritten, um diese Praktiken zu verhindern. Der Schlachthof in Tweelbäke war bereits in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 gab es anonyme Hinweise an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) zur nicht ordnungsgemäßen Betäubung, die zu gemeinsamen Kontrollen von LAVES und Stadt Oldenburg führten. Im Jahr 2018 zeigten sich sowohl bei einer gemeinsamen Begehung mit der LAVES am 15.3.18 als auch bei eigenen Kontrollen der Stadt im März/Mai/Juni und September 2018 Probleme an der Position Entblutung. Nach bekannt werden der Vorwürfe durch das Tierschutzbüro wurde durch das Veterinäramt unverzüglich ein tierschutzrechtliches Maßnahmenpaket veranlasst worden, das der Leitung des Schlachthofes mitgeteilt wurde. Der betroffene Schlachthof öffnete im Frühjahr 2019 nach einem umfangreichen Umbau und einer Zusicherung, keine Werkvertragsarbeiter mehr einzustellen erneut.

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