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„Gleichberechtigung im Grundgesetz“30.04.2026
Text: Annika Müller
Die Ausstellung beleuchtet mutige Stimmen, prägende historische Wendepunkte und den jahrzehntelangen Einsatz für die Gleichstellung von Frauen in Deutschland. Im Fokus stehen dabei Frauen, die sich für gleiche Rechte einsetzten und mit ihren Forderungen bis heute nachwirken. Besucherinnen und Besucher sollen auf diese Weise einen Überblick über die Verfassung, Verantwortung und gesellschaftlichen Wandel erhalten und nachvollziehen können.
Vier Institutionen öffnen für die Schau ihre Türen. So ist die Ausstellung zuerst in Oldenburg vom 30. April bis zum 16. Mai in der Stadtbibliothek des PFL (Peterstraße 3) zu sehen. Im Anschluss wird sie vom 18. Mai bis 3. Juni im Foyer des Oldenburgischen Staatstheaters (Theaterwall 28) ihren Platz finden. Weiter zieht die Ausstellung vom 5. Juni bis 26. Juni in die Polizeidirektion Oldenburg (Theodor-Tantzen-Platz 8). Ihre letzte Station ist dann vom 29. Juni bis 10. Juli der AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V. (Klingenbergstraße 73).
Das Begleitprogramm zur Ausstellung umfasst diverse Vorträge und startet am Mittwoch, den 29. April, um 19 Uhr mit dem Vortrag „Demokratie braucht Gleichberechtigung“ von Prof. Dr. Ulrike Lembke. Am Montag, 11. Mai, um 18.30 Uhr folgt ein Vortrag von Katharina Mosene (M.A.) mit dem Titel „Von Artikel 3 zu Algorithmus: Gleichberechtigung im digitalen Zeitalter verteidigen“. Am Dienstag, 12. Mai, ebenfalls um 18.30 Uhr, wird der Film „Die Mütter des Grundgesetzes – Ihr Kampf um Gleichberechtigung“ gezeigt. Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist frei, gegebenenfalls ist eine Anmeldung vorab notwendig.
Parallel zur Wanderausstellung wird zudem in der Oldenburger Innenstadt an der Ecke Haarenstraße/Lange Straße eine Open-Air-Ausstellung der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte gezeigt. Sie rückt historische Schauplätze in den Fokus, an denen sich Menschen für die Gleichberechtigung der Geschlechter eingesetzt haben.
Anlass für die Konzeption der Ausstellung durch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harburg war der 75. Jahrestag des Grundgesetzes (GG) und damit auch das Jubiläum von Artikel 3 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“). Der Geburtstag am 23. Mai bildet zugleich den Anlass, die Ausstellung in Oldenburg zu präsentieren. Renate Vossler, stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oldenburg, beantwortet der MoX, warum das Gleichstellungsbüro die Ausstellung nach Oldenburg holen wollte: „Es geht uns darum, die Erinnerung an den Kampf um Frauenrechte und gleichberechtigte Teilhabe wachzuhalten und für Frauenrechte zu sensibilisieren.“ Auch sei es ein Anliegen, eine niedrigschwellige Wissensvermittlung zu ermöglichen. Daher wird die Ausstellung an vier Standorten innerhalb der drei Monate gezeigt.
Die Besucherinnen und Besucher sollen dabei vor allem die Kernaussage des Artikel 3 im Grundgesetz mitnehmen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Denn Frauenrechte sind Menschen- und Grundrechte und müssen daher auch im Jahr 2026 weiterhin aktiv verteidigt und gestärkt werden. Vossler betont: „Heute nach fast 80 Jahren ist die verfassungsrechtlich garantierte Gleichstellung noch immer nicht erreicht. Ganz im Gegenteil bemerken wir weltweit und auch in Deutschland antifeministische Tendenzen, eine Retraditionalisierung der Geschlechtsrollen und das Infragestellen von Frauenrechten.“
Auf die Frage, wo sie aktuell die größten Herausforderungen sieht, antwortet Renate Vossler: „Das TOP-Thema ist leider nach wie vor Gewalt gegen Frauen. Durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen wie #Aufschrei, #MeeToo und aktuell der Skandal – oder besser gesagt – die Skandale um Deepfakes rücken das Thema verstärkt in den Fokus. Es wird zunehmend deutlich, dass es sich bei Gewalt gegen Frauen nicht um eine Privatangelegenheit handelt, sondern dass es ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und gesamtgesellschaftlich gelöst werden muss. Und deshalb muss sich sowohl auf der gesetzgeberischen Ebene, der strukturellen Ebene als auch in den Köpfen der Menschen noch vieles ändern.“
Die Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt sei ein weiteres brisantes Thema, vertieft Vossler die Aufzählung. Da vorwiegend von Frauen ausgeübte Tätigkeiten im Durchschnitt geringer entlohnt werden als vorwiegend von Männern ausgeübte Tätigkeiten.
Verknüpft mit mangelnder Repräsentanz auf Führungsebene und einem hohen Anteil an Teilzeitarbeit trägt dies erheblich zum Gender Pay Gap bei, was wiederum den Gender Care Gap bedingt. Vossler schließt: „Alles hängt mit allem zusammen und wir können kein Phänomen für sich allein betrachten.“
Die Ausstellung wird in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten des AWO Bezirksverbands Weser-Ems e. V., des Oldenburgischen Staatstheaters sowie der Polizeidirektion Oldenburg ermöglicht. Gefördert wird das Projekt vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Rahmen der Initiative „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen."
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