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Wochenzeitung DIABOLO:
Ausweitung
VWG führt neue Linien zum Fahrplanwechsel ein19.12.2018



text  |  christoph kienemann

Zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember hat die VWG zwei neue Linien eingeführt, die das Busnetz ergänzen sollen. Dabei handelt es sich um die Linien 320 und 325, die die Gemeinden Wardenburg und Sandkrug besser an Oldenburg anbinden sollen. Durch die neuen Linien wird es zudem einen dichteren Takt an der Cloppenburger Straße geben.
Die Linie 320 bindet seit dem 9. Dezember die Gemeinde Wardenburg besser an die Stadt Oldenburg an. Die VWG bedient mit dieser Linie die Haltestellen Tjarks, Diekmann, Südheide, Danzmeetsweg, Tillyhöhe, Am Esch und Markt über die Cloppenburger Straße. Durch eine Vertaktung mit der Regionallinie 280 verbessert sich die Verbindung zwischen Oldenburg und Wardenburg auf einen durchgängigen 30 Minuten-Takt. Die Linie 325 wird zusätzlich den Mühlenweg und die Dorfstraße in Sandkrug an Oldenburg anbinden. Stellenweise verläuft die Linie 325 parallel zur Linie 315, wodurch ebenfalls ein 30 Minuten-Takt ermöglicht wird.
Eine weitere Angebotsverbesserung wird durch eine Veränderung der Linie 314 erreicht. Diese wir in Zukunft statt an der Kanalbrücke zu enden oder zu beginnen bis zur Haltestelle Wardenburg Markt verlängert. Dafür endet die Linie 314 ab sofort am ZOB. Die Fahrten vom ZOB bis zum Rennplatz übernimmt die Linie 318. Durch die Erweiterung der Linien werden sich die Takte an der Cloppenburger Straße verdichten. Die aufeinander abgestimmten Fahrpläne der Linien 280/320, 315/325 und 304 bilden tagsüber einen 7,5 Minuten-Takt.
Zum Fahrplanwechsel hat die VWG zudem die Haltestelle Mohrstraße stadteinwärts aufgehoben. Die benachbarten Haltestellen Anton-Günther-Straße (stadteinwärts) und Am Wallplacken (stadtauswärts) liegen nur jeweils 200m entfernt. Darüber hinaus wird die bisherige Haltestelle Am Wallplacken aufgehoben und trägt ab dem 9. Dezember den Namen Mohrstraße. Hierdurch soll ein verbesserter Betriebsablauf erreicht werden. Besonders die Linie 314 findet allerdings nicht nur Zustimmung seitens der NutzerInnen.

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