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Wochenzeitung DIABOLO:
Neues aus der Hauptstadt
Berliner Posse11.10.2018

Text  |  Horst E. Wegener

Seitdem sich osteuropäische Clans und arabischstämmige Großfamilien in Neukölln, dem einstigen Arbeiterbezirk der Hauptstadt mit Vorliebe aufführen, als wäre einzig ihr Wort Gesetz, kontern die Cops des zuständigen Polizeiabschnitts 56, indem man mit Rückendeckung des Senats die Szene verstärkt kontrolliert, zu Razzien gen Brennpunktorte ausrückt.

Neulich im Hochhausghetto Gropiusstadt – so gegen 22 Uhr: Da wollten zwei Kommissare nach einer in den Abendstunden durchgeführten Drogenrazzia in ihren Wagen steigen. Doch vom vorm Einsatz geparkten Zivilfahrzeug, einem Toyota, war weit und breit nichts zu sehen. Die eingeschaltete Dienststelle der beiden Beamten ermittelte schnell, dass das gesuchte Auto mitnichten gestohlen, sondern nur umgesetzt worden war – und zwar von einem privaten Abschleppunternehmen. Schließlich sei das Fahrzeug auf Privatgrund geparkt worden – „widerrechtlich“, so die Auskunft an den Wachhabenden des Abschnitts 56 vom telefonisch kontaktierten Mitarbeiter der ermittelten Abschleppfirma. Und nein, der Standort des Toyota werde erst übermittelt, wenn zuvor 321 Euro Umsetzkosten bezahlt seien. Auch der Hinweis des Beamten, dass es sich um ein „im Einsatz befindliches Polizeifahrzeug handelt, das entsprechend ausgestattet ist“, beeindruckte den Firmenmann nicht die Bohne. Standortübermittlung gegen Cash – und Punkt.
Da in dem abgeschleppten Fahrzeug auch die zuvor im Einsatz beschlagnahmten Drogen noch lagen, erschien es dem Dienststellenleiter des Abschnitts 56 zweckmäßig, die Justiz um Hilfe zu bitten. Doch ein Bereitschaftsrichter beschied lapidar, der „zivile Rechtsstreit“ zwischen Polizei und Abschleppfirma sei nur gegen Zahlung der unverschämt hohen Summe zu lösen. Mittlerweile war es 23:30 Uhr, wie ein interner Bericht vermerkt. Parallel zu den Überlegungen, die 321 Euro irgendwie „aus dienstlichen Mitteln“ zu organisieren, hatte ein Polizist eine zündende Idee. Die Digitalfunker könnten mit Leichtigkeit das Funkgerät im Auto orten. Gesagt, getan – um 0.14 Uhr war der Standort des Toyota ermittelt, der ein paar Straßen weiter abgestellte Wagen ausfindig gemacht.
So weit, so schlecht. Der Dienststellenleiter des Abschnitts 56 fand die Geschichte nämlich so unglaublich, dass er die „entsprechenden Stellen“ im Präsidium um eine Einschätzung bat. Die Rechtsabteilung konstatierte: Das Abstellen eines Polizeiautos im Einsatz ist nach der Straßenverkehrsordnung („Sonderrechte“) erlaubt. Die Firma hätte den Wagen nicht abschleppen dürfen. Und: „Mit Verweigerung der Herausgabe des Abstellortes liegt der Anfangsverdacht der Erpressung vor“, teilten die Juristen im Präsidium weiterhin mit: „Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts wären die Kollegen sogar verpflichtet, strafprozessuale Maßnahmen zum Nachteil der Abschleppfirma einzuleiten.“ Telefonisch erfuhren die Polizeijuristen derweil vom Abschleppjuristen, dass seine Firma sehr wohl einen Anspruch auf das Geld habe. Man werde sich vor Gericht sehen – typisch Berlin.

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