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DIABOLO Wochenzeitung:
Keine Festlegung – Stadtrat diskutiert Grundsteuer und Zweckentfremdungssatzung03.05.2019





Kurt Bernhardt (Grüne) wollte sich bei der Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer noch nicht festlegen.

Text und Foto  |  Christoph Kienemann
Die Sitzung des Oldenburger Stadtrates begann mit guten Nachrichten. Oberbürgermeister Krogmann konnte berichten, dass der neue Baudezernent Sven Uhrhan am 1. Juli dieses Jahres seinen Dienst in Oldenburg aufnehmen wird. Im Hinblick auf die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament forderte Krogmann die RatsvertreterInnen auf, ein klares Signal für Europa zu setzen. Anschließend beschloss der Rat einstimmig die Festlegung der Zügigkeiten der Oldenburger Gymnasien auf zukünftig 21 Züge. Eine Steuerung der Zügigkeiten sei die zentrale Voraussetzung  für die bauliche Stützung der Gymnasien. Nur mit klaren Rahmenbedingungen könnten die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden, begründete die Verwaltung die Anpassung der Zügigkeiten. Die räumliche Verbesserung der Gymnasien soll diese auch fit für den Inklusionsprozess machen. Hier mahnte Andrea Hufeland (Grüne) an, dass es nicht nur bei der Bereitstellung von Räumen bleiben dürfe, sondern die Gymnasien sich auch aktiv am Inklusionsprozess beteiligen müssen. Bisher seien SchülerInnen mit Förderbedarfen an dieser Schulform unterrepräsentiert, so Hufeland. Dieser Umstand habe zur Folge, dass andere Schulformen den Inklusionsprozess auffangen müssen.
Intensiv diskutiert wurden Anträge der FDP-Fraktion und der Gruppe Linke/Piraten. Die FDP wollte einen Beschluss des Stadtrates erwirken, der den Rat dazu verpflichten sollte, den Hebesatz der Grundsteuer anzupassen, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer konstant bleiben. „Wir sollten uns dazu verpflichten, den Hebesatz so festzulegen, dass das bisherige Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer nicht steigt. Alles andere wäre eine klammheimliche Steuererhöhung“, begründete Roland Zielke den FDP-Antrag. Derzeit nimmt die Stadt ca. 31,7 Millionen Euro im Jahr durch die Erhebung der Grundsteuer ein. Der Bund wurde im letzten Jahr zu einer Reform der Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht beauftragt, da die Grundsteuerbemessung veraltet und verfassungswidrig sei. Für Letzteres wurden Einheitswerte für Grundstücke aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und aus dem Jahr 1964 für Westdeutschland herangezogen. Der Rest des Stadtrates wollte den FDP-Vorschlag jedoch nicht mitgehen. „Es ist unklar, wie die neue Regelung aussehen wird und wir sollten uns erst nach der Neubewertung der Grundstücke, die erst in fünf Jahren abgeschlossen sein wird, mit dem Hebesatz befassen“, so Kurt Bernhardt (Grüne). Dieser Position schlossen sich auch SPD, CDU und Linke/Piraten an. Die AfD wollte hingegen die Grundsteuer vollkommen abschaffen.
Kontrovers diskutiert wurde der Antrag von Linke/Piraten, die Verwaltung mit einem Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg auf Grundlage des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes zu beauftragen. Das Gesetz regelt, dass in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Wohnraum zu Ferienappartements oder Gewerberäumen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. „Das Ziel ist es, einen normalen Wohnungsmarkt herzustellen, in dem Angebot und Nachfrage im Einklang stehen“, so Hans-Henning Adler (Linke). Anders sah dies Roland Zielke (FDP). Durch die Bautätigkeit sei inzwischen ausreichend Wohnraum in Oldenburg vorhanden, wie der Wohnungsmarktbericht der Verwaltung zeige. „Der Wohnungsmangel ist nicht existent“, so Zielke. SPD und Grüne standen dem Antrage von Linke/Piraten wohlwollend gegenüber, sprachen sich aber für eine Verweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen aus. Die CDU hält die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung in Oldenburg hingegen für unnötig. Der Antrag wurde letztlich in den Fachausschuss verwiesen.

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